Durch das Schadensmanagement der Versicherer wird immer mehr versucht, die berechtigten Ansprüche der Geschädigten zurückzudrängen und diese Kosten zu Lasten derer zu reduzieren.
Es wird eine schnelle Abwicklung und Bearbeitung in Aussicht gestellt, auch werden Hol- und Bringservice und kostenlose Ersatzfahrzeuge für die Reparaturdauer angeboten. Diesen "Bonus" erhält man unter der Voraussetzung, dass die Abwicklung mit versicherungsbeauftragten Gutachtern erfolgt und der beschädigte Wagen in einer so genannten Partnerwerkstatt instand gesetzt wird.
Was sich im ersten Anschein als servicefreundlich darstellt, ist bei genauerer Betrachtung ein gesteuertes, bewusst manipuliertes Verhalten der Versicherer, das sich um Gesetz und gängige Rechtsprechung wenig kümmert. Diese Zeche bezahlt der Geschädigte, indem ihm berechtigte Ansprüche aus dem Schadensfall vorenthalten werden. Dazu gehören Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung je nach Alter und Laufleistung, Rechtsanwaltskosten, freie Wahl der Werkstatt und die eigene Beauftragung eines Gutachters.
Speziell bei neueren Fahrzeugen ist auch bisher keine Regelung erkennbar, wie sich bestehende Herstellergarantien und Kulanzregelungen mit diesem Serviceangebot arrangieren lassen. Alle Hersteller bestehen ausdrücklich auf einer sach- und fachgerechte Instandsetzung innerhalb ihres Werkstattnetzes, um diese Gewährleistungen zu erhalten, ansonsten steht der Kunde im
Garantie-/Kulanzfall ohne Anspruchsmöglichkeiten da.