Büro Josef Röck - Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger bearbeite ich Schadensfälle im Unfallbereich
Sollten Sie an Ihrem Fahrzeug einen Unfallschaden oder Parkrempler
erlitten haben, benachrichtigen Sie mich umgehend. Als
Kfz-Gutachter werde ich zeitnah den Schaden begutachten und
entsprechend ein Schadensgutachten erstellen.
Falls Ihnen die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen
vorbeischicken möchte, müssen Sie dies nicht akzeptieren. Auch die
Andeutung, dass damit eine schnellere Abwicklung erfolgen würde,
sollten Sie ignorieren. Man will damit nur bezwecken, dass die
eintretende gegnerische Versicherung den Schaden nach ihren
Spielregeln steuern möchte.
Sie als Geschädigter haben alleine das Recht auf einen
Sachverständigen Ihrer Wahl und ggf. Einschaltung eines versierten
Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht, um Ihre berechtigten Ansprüchen
durchzusetzen.
Das oberste Gebot regelt der § 249 BGB:
Absatz 1:
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand
herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz
verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Absatz 2:
Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer
Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der
Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der
Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche
Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie
tatsächlich angefallen ist.
Leistungen
- Begutachten von Unfallschäden
- Rechnungsüberprüfung nach einem Unfallschaden
- Fahrzeugbewertung
- Kaufberatung
- Schadensfälle im Unfallbereich
Kontakt
Büro Josef Röck
22889 Tangstedt
Rövstieg 5
Tel. 04109 / 554749
Mobil 0171 3851250
Email: josefroeck@bdsh.de




